Familienwappen

Wichtiger Hinweis zu Beginn:

Gleicher Familienname
heißt noch lange nicht, dass das Wappen zur Familie gehört.
Und: Nicht zu jedem Familiennamen gibt es ein Wappen.

Sie haben Hinweise auf ein Familienwappen, wissen jedoch nichts Genaues.

Die Forschung nach Familienwappen erfolgt in den historischen Aufzeichnungen, Wappensammlungen, wie

* Tirolisch-Vorarlberg'scher Wappenschlüssel, 1. - 7. Band
* Die Tiroler Wappenbücher im Adelsarchiv des k.k. Ministeriums für Inneres, 1. u. 2. Teil
* Die Fischnaller Wappenkartei im Ferdinandeum
* Genealogie-Heraldik der Bürgerlichen Familien Österreich-Ungarns; 1. u. 2. Band
* Siebmachers große Wappenbücher
* Genealogie des Tiroler Adels von Stephan von Mayrhofen
* Des Tirolischen Adlers Immergrünendes Ehren-Kränzel
* Die Bürger- und Adelswappen Vorarlbergs
* Johann Hübners "Genealogische Tabellen"
* Stammtafeln alter Tiroler Familien
usw., usw., usw.


und den relevanten Archiven und sonstigen greifbaren Quellen und Sammlungen.

Eine seriöse Wappenforschung besteht darin, wenn die männliche Linie, von Ihnen ausgehend, bis hin zum Beliehenen eindeutig mit historischen Dokumenten belegt werden kann.
Erst dann hat das Familienwappen den Wert, den es verdient. Ansonsten ist es nur ein buntes Bild ohne jegliche Beziehung zur Familie.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an : ahnenforschung-tirol@aon.at

Was ist überhaupt ein Wappen?

Ein Wappen ist ein farbiges Abzeichen, dass eine oder mehrer Personen erblich oder bleibend verliehen wurde. Die Wappen entstanden um 1120/50 aus Feldzeichen und aus der Bemalung, Beschlagung oder Bespannung von Kampfschilden. Eine Kennzeichung des Ritters mittels Schildzeichen war mit dem Aufkommen des geschlossenen Helms notwendig geworden, da dieses das Gesicht Trägers verdeckte.

Ab dem 13. Jahrhundert gewinnen Wappen als Besitz- und Hoheitszeichen an Bedeutung und sie dienen der Repräsentation der eigenen Person sowie der Erinnerung an sie über den Tod hinaus.
Das Wappen wird zur wichtigsten Aus-drucksform ritterlich-höfischer Kultur und zum Merkmal des gesellschaftlichen Ranges seines Trägers.

Die Grundelemente eines Wappens

Die wesentlichen Bestandteile eines Wappens sind ursprünglich der Schutzbewaffnung des Kriegers, dem Helm und dem Schild, entnommen. Hinzu kommen die Helmdecken und die Helmzier (Kleinod). ausgebildet.
Zu den Grundelementen von jedem Wappen gehören die sogenannten Tinkturen, das sind vier die Farben Rot, Blau, Grün, Schwarz und die zwei Metalle Gold und Silber.

Bei den Schildzeichen unerscheidet man zwei große Gruppen, das sind die Heroldsbilder und die gemeinen Figuren. Die Wappenkunde hat im Laufe ihrer Entwicklung eine eigene Kunst-sprache und Regeln für die fachgerechte Darstellung und Beschreibung von Wappen gebildet.

Wappenführung

Das Wappenrecht kannte kaum ständische Beschränkungen. "Wappenfähig" war die gesamte kulturell und sozial führende und rechtsfähige

Bevölkerung. In Tirol zahlten dazu spätestens seit der frühen Neuzeit auch Vertreter oberbäuerlicher Schichten.

Wappenbriefe und Standeserhebungen

Ab dem 14. Jhdt. bildeten sich rechtliche Regeln zur Erteilung, Führung und Vererbung der Wappen heraus. Die konkrete Umsetzung der Regeln fand in Wappenverleihungen bzw. Bestätigung bereits geführter Wappen in Urkundenform statt.

Eng verwandt mit den Wappenbriefen sind die Standeserhöhungsdiplome, denn mit der Erhebung in den Adelsstand war als Privileg das Führen eines adeligen Wappens verbunden.

Die Aussteller der Wappenbriefe

In Tirol gab es eine Vielzahl von Ausstellern die Wappenbriefe verleihen konnten. Unter anderem die römisch-deutschen Kaiser, ihre Stellvertreter in Gnadensachen, die Hofpfalzgrafen,

weiters die österreichischen Erzherzoge der Tiroler Nebenlinie und die Bischöfe von Trient, Brixen und Chur.

Die Empfänger von Wappenbriefen

Der Empfängerkreis war seit der frühen Neuzeit sozial und ständisch breit gefächert. Die Erlangung eines Wappens erfolgte vielfach über Verdienste im landesherrlichen Verwaltungs- und Hofdienst, sowie militärischen Dienstes. Nicht selten erhielten nicht wappenführende Personen mit ihrer Amtsbe-

stellung zum Richter, Gerichtsschreiber, Pfleger oder Probst zugleich ein zu ihrer Amtsführung unentbehrliche Wappensiegel.
Nach 1806 kommen Wappenverleihungen in Urkundenform für Bürgerliche weitgehend außer Gebrauch.

Weitere interessante Informationen

zu Wappen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Tiroler Familiewappen" [2.253 KB] .